Nicht vereinnahmte Mittel

Nicht vereinnahmte Mittel
Nicht vereinnahmte Mittel
Anonim

DEFINITION von "Nicht eingezogene Mittel"

Der Betrag einer Bankeinlage, der aus Schecks stammt, die von der Bank, von der die Schecks abgezogen werden, noch nicht abgewickelt wurden. Im Wesentlichen sind nicht eingezogene Gelder Geldsummen, die die Bank vor der Freigabe der Gelder an den Einleger ausweisen muss.

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  1. Check Hold

  2. Negativer Float

  3. Schlechter Debitorenaufwand

  4. Bankguthaben

ABBRUCH 'Nicht vereinnahmte Gelder'

Nicht eingezogene Gelder sind Einlagen, die abgeglichen werden müssen; das heißt, die Bank, von der ein Scheck gezogen wird, muss bestätigen, dass das Girokonto über die Mittel zur Deckung des Schecks verfügt. Sobald der Scheck "gelöscht" ist, kann der Einzahler Zugang zu den eingezahlten Beträgen erhalten. Bis dahin werden die Mittel als nicht vereinnahmte Mittel bezeichnet.